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OLG Hamm, 31.03.1976 - 20 U 292/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 23; VVG § 25; VVG § 29; VGB § 8 Nr. 2; VGB § 8 Nr. 3 c
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 218
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der …
Da eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG einen gewissen Dauerzustand voraussetzt (BGHZ 7, 311; 23, 142; Senat VersR 78, 218, 219) und gemäß § 29 S. 1 VVG eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr nicht in Betracht kommt, wird ein Versicherungsnehmer diesen Hinweis so verstehen müssen, daß dieser notwendige Dauerzustand der Gefahrerhöhung erst dann erreicht wird, wenn das Gebäude länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.Eine ähnliche Klausel findet sich in der Hausratversicherung, so in § 7 Nr. 2 VHB 74, 13 Nr. 3 b VHB 84 und 92. Der Senat hat in zwei Entscheidungen (VersR 78, 218; 87, 397) erörtert, ab welchem Zeitpunkt der erforderliche Dauerzustand einer Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes erreicht ist.
- VG Ansbach, 01.09.1997 - AN 13 K 92.00120
Umfang und Grenzen der Verantwortlichkeit von Bodenverunreinigungen, die im …
Die gleiche Folgerung ergibt sich aus dem Beschluss des VGH Baden Württemberg vom 11.09.1986 Nr. 5 S 2295/86 (VersR 1978, Seite 218 ff.): Dem Ast. in diesem Fall war baurechtlich genehmigt worden, eine Entfettungsanlage aufzustellen und zu betreiben, nähere Bestimmungen zum Betrieb und zum Verfahren mit den Produkten waren jedoch nicht vorhanden.